Häufig gestellte Fragen

 


Häufig gestellte Fragen

   
Kostenbeteiligung (Werte im Jahr 2011)
  • Kostenbeitrag EUR 11,21 täglich für maximal 25 Tage je Kalenderjahr (Ausnahmen bei Befreiungsgründen wie Rezeptgebührbefreiung, Sozialhilfeempfängern, Ausgleichszulageempfängern, bei Schwangerschaften, ...)
  • Begleitpersongebühr EUR 5,10 täglich
  • Je nach Sozialversicherungsträger zusätzlich 10% Selbstbehalt - EUR 17,80 täglich für maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Für eine definitive Beantwortung in Ihrem Fall fragen Sie bitte bei der Aufnahme/Entlassung nach.
Unterbringung von Begleitpersonal

Reservierung eines Bettes für eine Begleitperson ist auf der Kinderabteilung möglich. Die Begleitperson wird wie bei einem normalen Aufenthalt mit aufgenommen (inkl. Verpflegung und Übernachtungsmöglichkeit). Die Begleitpersongebühr beträgt EUR 5,10 pro Tag.

Wenn während des Krankenhausaufenthaltes Ihre Angehörigen in Ihrer Nähe bleiben möchten, erhalten Sie im Sekretariat der Geschäftsleitung (DW 2223) gerne weitere Informationen.
Wer stellt mir für den Arbeitgeber eine Krankmeldung aus?

Krankmeldungen für den Arbeitgeber werden von den zuständigen Ambulanzen ausgestellt.
Aufenthaltsbestätigungen sind in der Entlassungskanzlei erhältlich.

 

Wer regelt die Angelegenheit bei einem Krankenhausaufenthalt mit meiner Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung wird über Ihren Krankenhausaufenthalt von uns informiert.



 

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