
COVID-19 – Regelungen am Klinikum Wels-Grieskirchen
COVID-19: Aktuelle Informationen rund um Schutzmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen (Stand 07. Dezember 2020)
Besuche und Begleitung
Derzeit sind folgende Formen möglich:
- schwer kranke Patienten: pro Tag ein Besucher
- Menschen, die im Sterben liegen: pro Tag ein Besucher
- Palliativpatienten: pro Tag ein Besucher
- Unterstützungsbedürftige Patienten: eine Begleitperson
- zur und nach der Entbindung: Begleitung bzw. Besuch für jeweils eine von der Mutter genannte Person
- Minderjährige Patienten: eine Begleitperson bzw. Besuch von zwei Personen (z.B. Eltern)
- Patienten, die länger als eine Woche im Spital stationär sind: Besuch 1x pro Woche von einer Person
Personen, welche Patienten ins Klinikum bringen und auf diese warten, müssen im Haupteingangsbereich bzw. im Wartezelt vor dem Klinikum verbleiben. Bei der Begleitung von Patienten im Klinikum sind Klinikum-Mitarbeiter gerne behilflich.
Schutzmaßnahmen
Für alle Besucher und Begleitpersonen besteht Maskenpflicht. Der entsprechende Mund-Nasen-Schutz wird bei der Schleuse ausgehändigt. Während des gesamten Aufenthalts im Klinikum muss auf ausreichend Abstand zu anderen Personen und auf konsequente Händehygiene geachtet werden.
Zugang und Schleuse
Alle Patienten, Besucher und weitere berechtigte Personen müssen den Haupteingang benützen. Der Zugang erfolgt über eine Schleuse, in welcher Kontrollen und Befragungen durchgeführt werden.
Auch der Zugang zum Gesundheitszentrum Wels muss über den Klinikum-Haupteingang und die Schleuse erfolgen.
- Im Rahmen eines Gesundheitschecks wird geprüft, ob ein Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht. Diese Begutachtung erfolgt durch standardisierte Fragen hinsichtlich Symptomatik und Kontaktpersonen sowie durch Messung der Körpertemperatur. Als Identifikationsnachweis gelten Dokumente wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
- Personen mit COVID-19-Verdacht werden durch das Klinikum-Personal in die Infektionsambulanz zur weiteren klinischen Abklärung begleitet.
- Personen, die nach entsprechender Prüfung das Krankenhaus betreten, werden über die Hygienevorschriften informiert und sind verpflichtet, einen qualifizierten Mund-Nasen-Schutz bis zum Verlassen des Hauses zu tragen. Dieser wird an der Schleuse ausgehändigt.
- Das Tragen von Schutzmasken mit Ausatemventil sowie von Stoffmasken ist im Klinikum Wels-Grieskirchen nicht erlaubt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!