
COVID-19 – Regelungen am Klinikum Wels-Grieskirchen
COVID-19: Aktuelle Informationen rund um Schutzmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen (Stand 14. April 2022)
Besuchszeiten
Aktuelle Besuchszeiten
14:00 bis 18:00 Uhr (Mo bis So)
Letzter Einlass: 17:45 Uhr
Besuchsregelung
Grundsätzlich 4x1-Regelung mit 3G-Nachweis
- Höchstens 1 Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde (4x1-Regelung) mit 3G-Nachweis
- Ausgenommen von der Besuchsbeschränkung bzw. dem Erfordernis des 3G-Nachweises bestehen bei der Begleitung/dem Besuch von minderjährigen Patienten sowie bei Palliativpatienten und kritischen Lebensereignissen.
Darüber hinaus:
- Höchstens 1 Person zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft (3G-Nachweis)
- Höchstens 1 Person zur Begleitung zu einer Entbindung (es wird ein Antigentest durchgeführt, wobei externe Tests einer befugten Stelle anerkannt werden)
Nachweis für Besucher und Begleitpersonen
3G-Regelung
Genesung:
-
Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene SARS‐CoV‐2‐Infektion
-
Absonderungsbescheid für eine in den letzten 6 Monaten mit SARS‐CoV‐2 erkrankte Person
Impfnachweis:
- Erstimpfung sowie ein negativer PCR-Test
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf
- Impfung + Genesung, d.h. sofern mind. 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR‐Test bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlagen, wobei die Impfung nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf
- Weitere (3.) Impfung, wobei diese nicht länger als 365 Tage zurückliegen darf
Getestet:
- Antigentest (24 Stunden gültig)
- PCR-Test (72 Stunden gültig)
Patienten
Stationäre Patienten werden bei der Aufnahme weiterhin getestet (Antigentest), sofern sie keinen aktuellen Testnachweis mitbringen.
Ambulante Patienten werden um einen 3G‐Nachweis ersucht (keine Verpflichtung laut Verordnung). Es obliegt der ärztlichen Entscheidung der jeweiligen Ambulanz, ob auch mangels 3G‐Nachweis eine
Behandlung/Untersuchung durchzuführen ist.
Patienten haben durchgehend eine FFP2‐Maske zu tragen (Ausnahme: im Patientenzimmer ohne Kontakt mit Personal oder Besuchern).
COVID-19 Regelung für den Tagesklinischen Aufenthalt
Externe Dienstleister
3G-Regelung
Überblick
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (kurz „Nachweis“):
1G‐Nachweis: vollständig geimpft
2G‐Nachweis: genesen oder geimpft
Ausnahmen:
- für Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können und
- Schwangere --> PCR-Test ausreichend
- Schulpflichtige Kinder --> Corona-Testpass ausreichend
2Gplus‐Nachweis: geimpft oder genesen UND PCR‐Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Abnahme)
2,5G‐Nachweis: geimpft oder genesen ODER PCR‐Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Abnahme)
3G‐Nachweis: geimpft oder genesen oder zumindest Antigentest einer befugten Stelle (Gültigkeit 24 Stunden ab Abnahme)
Maskenpflicht
Für alle Besucher und Begleitpersonen besteht eine Maskenpflicht (FFP2). Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren müssen keine FFP2-Maske, sondern einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Das gleiche gilt für Schwangere.
Zugang nur über Haupteingang
Alle Patienten, Besucher und weitere berechtigte Personen müssen den Haupteingang benützen. Der Zugang erfolgt über die Schleuse.
Auch der Zugang zum Gesundheitszentrum muss über den Klinikum-Haupteingang und die Schleuse erfolgen.
Schleuse
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In der Schleuse erfolgt ein kurzer Check, um COVID-19-Verdachtsfälle zu filtern und zu verhindern, dass möglicherweise infizierte Personen unkoordiniert in das Krankenhaus eintreten.
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Als Identifikationsnachweis gelten Dokumente wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Auch Personen, die mit der Rettung ins Klinikum transportiert werden, werden befragt.
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Personen mit COVID-19-Verdacht werden durch Personal in die Infektionsambulanz zur weiteren klinischen Abklärung begleitet.
Öffentliche Teststraße
Die Klinikum-Teststraßen an den Standorten Wels und Grieskirchen wurden mit 31.03.2022 aufgelassen.
Die aktuellen Testmöglichkeiten finde Sie online unter OÖ testet
Vielen Dank für Ihr Verständnis!