Ärztin Schwester Pflege

Besuchszeiten

COVID-19: Aktuelle Informationen rund um Schutzmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen (Stand 08. Jänner 2023)

Besuchszeiten

Aktuelle Besuchszeiten
14:00 bis 18:30 Uhr (Mo bis So)
Letzter Einlass: 18:00 Uhr

Besuchsregelung 

  • Höchstens 2 Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde
  • Ausnahmen von der Besuchsbeschränkung bestehen bei der Begleitung/dem Besuch von minderjährigen Patienten sowie bei Palliativpatienten und kritischen Lebensereignissen. 

Darüber hinaus:

  • Höchstens 1 Person zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft
  • Höchstens 1 Person zur Begleitung zu einer Entbindung

Patienten

Stationäre Patienten werden gebeten einen 3G-Nachweis mitbringen.

Ambulante Patienten werden um einen 3G‐Nachweis ersucht (keine Verpflichtung laut Verordnung).

Patienten haben durchgehend eine FFP2‐Maske zu tragen (Ausnahme: im Patientenzimmer ohne Kontakt mit Personal oder Besuchern).

COVID-19 Regelung für den Tagesklinischen Aufenthalt

Maskenpflicht

Für alle Besucher und Begleitpersonen besteht eine Maskenpflicht (FFP2). Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren müssen keine FFP2-Maske, sondern einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Das gleiche gilt für Schwangere.

Zugang nur über Haupteingang

Alle Patienten, Besucher und weitere berechtigte Personen müssen den Haupteingang benützen. Der Zugang erfolgt über die Schleuse. 
Auch der Zugang zum Gesundheitszentrum muss über den Klinikum-Haupteingang und die Schleuse erfolgen.

Schleuse

  • Als Identifikationsnachweis gelten Dokumente wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Auch Personen, die mit der Rettung ins Klinikum transportiert werden, werden befragt.

  • Personen mit COVID-19-Verdacht werden durch Personal in die Infektionsambulanz zur weiteren klinischen Abklärung begleitet.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!