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COVID-19 Situation - Neue Regelungen am Klinikum

Besuchsverbot

Auf Grund der aktuellen COVID-19-Situation ist Folgendes zu beachten: 

  • Derzeit gilt ein absolutes Besuchsverbot. 
  • Nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu Ihren Angehörigen und Freunden auf!
  • Ausnahmeregelungen gelten bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen bei Palliativpatienten, sterbenden Patienten, Patienten in Lebensgefahr und Kindern. In diesen Einzelfällen ist pro Tag und pro Patient ein Besuch erlaubt.  
     

Beschränkter Zugang

  • Patienten und weitere berechtigte Personen müssen den Klinikum-Haupteingang in der Grieskirchner Straße benützen. Der Zugang ist über eine Schleuse möglich, in welcher Kontrollen und Befragungen erfolgen. 
  • In der Römerstraße steht Unfallpatienten der Zugang zur Unfall-Erstversorung zur Verfügung. 
  • Werdende Mütter erhalten Zugang zum Eltern-Kind-Zentrum – sie müssen sich vorab durch Läuten im Eingangsbereich anmelden. Maximal eine Begleitperson ist erlaubt.
  • Personen mit Symptomatik dürfen das Klinikum Wels-Grieskirchen nicht betreten und sind aufgefordert, nachhause zu gehen und 1450 zu wählen.

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Stand: März/2020